Zwei Jahre Soziale Selbstverwaltung in der SVLFG – Beitragserhöhungen in der LBG als zentrales Thema

Mit der Konstituierung der Vertreterversammlung sowie der Vorstands- und Gremienwahlen im Herbst 2023 hat die ehrenamtliche Selbstverwaltungsarbeit in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) begonnen. Die SVLFG ist ein in Deutschland einmaliger Sozialversicherungsträger. Mit der Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Alterskasse bietet sie für Unternehmerinnen und Unternehmer im Landwirtschaftssektor ein Rundumpaket unter einem Dach. Der anhaltende Strukturwandel mit einer sinkenden Zahl an beitragszahlenden Unternehmen und einer zunehmenden Zahl an Altenteilern setzt das System zunehmend unter Druck. Deshalb befasst sich die Soziale Selbstverwaltung längst nicht nur mit tagesaktuellen Themen, sondern auch mit systemrelevanten Zukunftsfragen.

Für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ist die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) die bedeutendste Versicherungssäule. Ab dem ersten Quadratmeter Waldbesitz gilt für sie die gesetzliche Unfallversicherungspflicht. Gerade mit Blick auf diesen Versicherungszweig gab es wichtige Fragen zu beraten und entscheiden. Prägend waren die Diskussionen zur neuen Berufskrankheit Parkinson und die damit in Verbindung stehende Beitragserhöhung im letzten Jahr. Das stellt die Vertreter der Forstbranche in der SVLFG vor Herausforderungen und neue Aufgaben. Sie sind bei der Sozialwahl im Mai 2023 mit der Forderung angetreten, für Beitragsgerechtigkeit und Beitragsstabilität in der LUV zu sorgen und fühlen sich diesem Anspruch weiterhin verpflichtet.

Vermeidung weiterer Beitragserhöhungen als oberstes Ziel

11 % der Erhöhung resultierten aus Kosten für die neue Berufskrankheit Parkinson. Allgemeine Leistungs- und Preissteigerungen trugen mit 7 % ebenfalls zur Beitragserhöhung bei. Dieser Trend droht sich fortzusetzen. Die Selbstverwaltenden analysieren die Zusammenhänge dazu sehr kritisch und machen der SVLFG sowie der Politik gegenüber deutlich, dass die Kostenspirale nach oben unbedingt gestoppt werden muss.

Tabelle: BG-Beiträge für den Forst im Jahr 2024 (Quelle: Beitragsrechner SVLFG)

[Bei einem langfristigen Betriebsergebnis von 50 bis 150 Euro je Hektar reduzieren die Kosten der LUV die Gewinne bereits heute erheblich, insbesondere im Kleinprivatwald. Zudem belasten zunehmende Schäden durch den Klimawandel die Waldbesitzer stark. Während Kalamitätsflächen für Jahrzehnte als mögliche Erlösquelle ausfallen, laufen die BG-Beiträge weiter. Die Beitragserhöhungen im letzten Jahr waren auch deshalb so schwer zu verkraften, weil die letzte Beitragserhöhung erst zwei Jahre zurücklag. Die Reduzierung des Bundeszuschusses von 178 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro im Jahr 2022 mit Beschluss des Deutschen Bundestages hatte eine Erhöhung des Risikobeitrages von 18 % zur Folge. In gleicher Höhe ist der Beitrag im letzten Jahr gestiegen.]

Die AGDW – Die Waldeigentümer fordert vor dem Hintergrund der Belastungen eine Wiederanhebung des gekürzten Bundeszuschusses mindestens auf das Niveau des Jahres 2021.

Kritik an Beitragserhöhungen im Zusammenhang mit Parkinson

Besonders schwierig bleibt die Diskussion in der SVLFG-Selbstverwaltung um die neue Berufskrankheit Parkinson. Es handelt sich um eine Krankheit, die viel Leid verursacht. Über die Auslöser und Ursachen im Einzelfall weiß die Medizin immer noch sehr wenig. Seit längerem wird ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln diskutiert. Am 5. September 2023 hat schließlich der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten, ein Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist, empfohlen, Parkinson in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen. Diese Empfehlung hat eine ungewöhnlich große Resonanz hervorgerufen. Die SVLFG kritisierte in ihrer mit den Selbstverwaltern abgestimmten Stellungnahme insbesondere die niedrige Hürde von nur 100 Anwendungstagen im gesamten Berufsleben als unangemessen. Ein weiterer Kritikpunkt: Nach aktuellem wissenschaftlichem Stand kann nur für zwei, seit Jahren nicht mehr zugelassene Wirkstoffe, ein Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden. Bei der Anerkennung als Berufskrankheit werden aber grundsätzlich alle Herbizide, Insektizide und Fungizide herangezogen. In Frankreich dagegen gelten für die Anerkennung deutlich höhere Hürden.

Die LUV-Versicherten in der Risikogruppe Forst könnten ebenfalls voll betroffen sein, als Beitragszahler sowie als Berufserkrankte, obwohl der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald kaum eine Rolle spielt.

Auch wenn die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten noch aussteht, können Erkrankte schon jetzt eine Anerkennung als sogenannte Wie-Krankheit erhalten, wenn sie die Voraussetzung erfüllen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Krankheit sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit entwickelt hat. Mit der Anerkennung erhalten die Betroffenen ihre - dann deutlich besseren - Leistungen nicht mehr über die LKK, sondern über die LBG. Auf die LBG jedoch kommen immense Kosten zu. Wie hoch die Fallzahlen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, versichert in anderen Krankenkassen, sein werden, kann bisher nur geschätzt werden.

Weil noch so viele offene Punkte zu klären sind, wird das Thema Berufskrankheit Parkinson auch weiterhin die Selbstverwaltenden in Atem halten.

[Neuer LKK-Beitragsmaßstab und Unfallprävention als weitere bestimmende Themen

Neben der Diskussion um die BG-Beiträge und die neue Berufskrankheit Parkinson gab es weitere wichtige Themen in der Sozialen Selbstverwaltung. Gleich zu Beginn der Wahlperiode stand die Ausgestaltung eines neuen Beitragsmaßstabes in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung an. Die Forstvertreter votierten am Ende für das Modell, das zwar zu starken Veränderungen zwischen Beitragsklassen führte, jedoch eine größere Beitragsgerechtigkeit bewirkt.

Die Arbeit in den Widerspruchsausschüssen liefert wichtige Erkenntnisse im Versicherungsgeschehen, die auch genutzt werden, um etwa Anpassungsbedarfe im Leistungsspektrum zu identifizieren und ggfs. auch ändern.

In der Präventionsarbeit gilt es, die richtigen Hebel zu finden, um endlich die Unfallzahlen im Wald, die weiterhin auf hohem Niveau sind, in den Griff zu bekommen. Vielversprechend ist, wie vom Forst vorgeschlagen, eine Präventionsoffensive in besonders unfallträchtigen Regionen. Einen gewissen Beitrag leisten auch die neuen Online-Seminare der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) zu Präventions- und Arbeitssicherheitsthemen, die auf großes Interesse bei Waldbesitzenden stoßen.Außerdem fließt die Expertise der Forstvertreter in die Fortentwicklung des Anreizkatalogs ein. Das Budget für Zuschüsse auf Präventionsprodukte wird im nächsten Jahr auf das Vierfache erhöht. Die forstlichen Selbstverwaltenden wollen die Wirksamkeit der Maßnahme überprüfen lassen, um reine Mitnahmeeffekte zu erkennen und auszuschließen. Zudem haben sich die Forstvertreter dafür eingesetzt, dass die Zugangsvoraussetzungen so angepasst werden, dass auch der Kleinprivatwald von den Präventionszuschüssen profitieren kann. Besonders erfolgreich war das Engagement bei der Anhebung und Harmonisierung der Zuschüsse für Motorsägenkurse – ebenfalls ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Unfallvermeidung im Forstbereich.]

Die ehrenamtliche Selbstverwaltungsarbeit erfordert von den Selbstverwaltenden der Waldbesitzerverbände die Bereitschaft, sich tief in die Themen einzuarbeiten und ihre fachlich fundierten Argumente gut aufbereitet so zu vertreten, dass diese am Ende mehrheitsfähig sind. Die letzten zwei Jahre haben gezeigt, dass dies mit sehr großem Einsatz verbunden ist, die Mühe und das Durchhaltevermögen sich aber lohnen.

Mitbestimmung in der Sozialen Selbsterwaltung der SVLFG - die Arbeit in den Gremien

Den Waldbesitzerverbänden gelang es bei den Sozialwahlen im Mai 2023, ihr Ergebnis deutlich zu verbessern. Seit dieser Wahlperiode stellen die Waldbesitzerverbände somit fünf Personen in der Vertreterversammlung der SVLFG, statt zuvor drei. Außerdem sicherte das Wahlergebnis den Forstvertretern einen Posten im SVLFG-Vorstand. Darüber hinaus arbeiten die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter der Liste Waldbesitzerverbände aktiv im Rechnungsabnahmeausschuss, in drei Widerspruchsausschüssen, im Fachausschuss Forst und Jagd sowie im Präventionsausschuss mit.

Interessenvertretung für 800.000 versicherte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer

Die Selbstverwaltenden der Liste Waldbesitzerverbände vertreten 400.000 reine Forstbetriebe sowie ca. 400.000 forst- und landwirtschaftliche Mischbetriebe, die BG-versichert sind. 85 % dieser 800.000 Betriebe verfügen nur über eine Waldfläche bis zu 5 Hektar. Von den insgesamt 140.000 Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind, sind rund 85.500 (auch) mit Forst versichert. Rund 2.800 Unternehmen haben mehr als 50 ha Forst. Für die Belange dieser Versicherten wie auch derer in der Landwirtschaftlichen Alterskasse setzt sich die Forstfraktion ebenfalls in der SVLFG-Selbstverwaltung ein.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der AGDW anlässlich der BG-Beitragserhöhungen: AGDW: Stark steigende Risikobeiträge in der Berufsgenossenschaft erfordern höheren Bundeszuschuss - %

Informationen zur Berufskrankheit Parkinson: Berufskrankheit Parkinson - Fragen und Antworten

Zuschüsse zu Präventionsprodukten: SVLFG | Arbeitssicherheit verbessern – Präventionsanreize nutzen

Neuer LKK-Beitragsmaßstab gilt ab 2025: SVLFG | Pressemitteilung

Kontakt:

Caroline Dangel-Vornbäumen
AGDW-Referentin für Sozialpolitik

Mail: cdangel@waldeigentuemer.de